Fördermittel
Die Digitalisierung unseres Lebens schreitet voran. In allen Bereichen erleichtert Sie uns das Leben und macht es bequemer. Da die Digitalisierung in Deutschland noch nicht so stark ausgeprägt ist, haben die Landesregierungen und der Bund verschiedene Förderprogramme auf den Weg gebracht, um der Digitalisierung einen Anstoß zu geben. Um mittel- und langfristig auf den sich rasant wandelnden Märkten behaupten zu können, sollte jedes Unternehmen die Chance der Förderprogramme nutzen.
Wir helfen Ihnen bei der Abwicklung Ihres Förderantrages
Ihre Digitalisierung bequem und zuverlässig abwickeln
Individuelle, pragmatische und effektive Betreuung durch Ihren persönlichen Ansprechpartner
DigitalStarter Saarland
- Ausgaben für die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Hard- und Software)
- Ausgaben für die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, insbesondere für notwendige Hard- und Software
- Ausgaben für notwendige Schulungen der Mitarbeiterinnen
Z. B.: ERP- und CRM-Systeme, Produktionssteuerungssysteme sowie Integration mobiler Betriebsgeräte, Implementierung eines IT- und /oder Datensicherheitskonzept (Recovery-Programme, Firewall, Virenschutz etc.),…
Was wird z. B. nicht gefördert: Eigene Leistungen und Personalkosten, Reine Beratungsleitungen, Anschaffung von bereits gebräuchlicher digitaler Grundausstattung, Übliche Betriebssysteme, Bürosoftware oder Buchhaltungssysteme, IT-Sicherheitsbeauftragte oder Datenschutzbeauftragte,…
- Kleinstunternehmen mit < 10 MA und Jahresumsatz oder Jahresbilanz < 2 Mio. Euro
- Kleine Unternehmen mit < 50 MA und Jahresumsatz oder Jahresbilanz < 10 Mio. Euro
- Mittlere Unterhemen mit < 250 MA mit höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanz höchstens 43 Mio. Euro
mit Sitz, Niederlassung oder einer Betriebsstätte im Saarland
35% für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen
20% für mittlere Unternehmen
Höchstens 10.000 €
Mindestsumme 5.000 €, Maximalsumme 200.000 €
Unternehmen, die durchschnittlich mehr als 10 % Leiharbeitnehmer in der zu fördernden Betriebsstätte beschäftigen, wird der im Einzelfall ermittelte Förderbetrag um 20 % gekürzt
Häufig gestellte Fragen
Ja. Jedes Bundesland hat eine Fülle an Förderprogrammen zu unterschiedlichen Zwecken.
Sollten Sie die Voraussetzungen des für Sie jeweils relevanten Förderprogramms erfüllen, ja.
Unsere Berater können die Voraussetzungen für Sie prüfen.
Sie müssen nicht alles zurückzahlen. Die meisten Förderprogramme beinhalten eine Anteilsfinanzierung eines nicht rückzahlbaren Eigenanteils. Ein Teil der Kosten bekommen Sie aus den Fördertöpfen der einzelnen Programme.
In der Regel kann eine Bewilligung zwischen 6 und 12 Wochen in Anspruch nehmen.
Ja. Bei vielen Anträgen müssen neben dem Antrag selbst in der Regel zusätzliche Nachweise eingereicht werden. Diese variieren je nach Förderprogramm. Hierbei handelt es sich z. B. um Gewerbeanmeldung/Registerauszug, Bilanz des Vorjahres, Beratungsberichte, Kontoauszüge, Angebote oder Kostenvoranschläge,…
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in einer Summe nach der Mittelanforderung und Vorlage des Verwendungsnachweises, Nachweis der Zahlung des Eigenanteils durch den Zuwendungsempfänger.