EuGH kippt Datentransfers in die USA - Privacy Shield ungültig

Privacy Shield

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 16.07.2020 ( Az.: C-311/18 ) den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission über den EU-US-Datenschutzschild als ungültig erklärt.

Im EU-US-Privacy Shield wurde geregelt, unter welchen Schutzvorkehrungen Unternehmen personenbezogene Daten aus EU-Ländern in die USA übermitteln dürfen. Daten werden häufig in den USA gespeichert – selbst wenn man es mir Firmen aus den USA zu tun hat.

Unternehmen konnten sich im Rahmen dieses Abkommens beim U.S. Department of Commerce eintragen lassen und so ihr Datenschutzniveau nachweisen.

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 16.07.2020 ( Az.: C-311/18 ) den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission über den EU-US-Datenschutzschild als ungültig erklärt.

Im EU-US-Privacy Shield wurde geregelt, unter welchen Schutzvorkehrungen Unternehmen personenbezogene Daten aus EU-Ländern in die USA übermitteln dürfen. Daten werden häufig in den USA gespeichert – selbst wenn man es mir Firmen aus den USA zu tun hat.

Unternehmen konnten sich im Rahmen dieses Abkommens beim U.S. Department of Commerce eintragen lassen und so ihr Datenschutzniveau nachweisen.

Was bedeutet dieses Urteil nun?

Dass Datentransfers in die USA verboten sind, die auf Grundlage des EU-US-Datenschutzschildes beruhen. Dies betrifft vor allem die Nutzung von Tracking- und Analysetools für Internetseiten oder Anbieter von Newsletter-Diensten oder Cloud-Anbietern. Hierzu gehören z. B.:

  • Facebook Content
  • Google Sign-In
  • Mailchimp
  • Instrgramm
  • LinkIn
  • Printerest
  • Twitter
  • Vimeo
  • Youtube
  • Adobe Analytics (Omniture)
  • Google (Universal) Analytics
  • Google (Universal) Analytics OHNE Cookies
  • Jetpack
  • Lucky Orange
  • Netlify Analytics (Netlify Inc.)
  • New Relic
  • Optimizely
  • Squarespace Analytics
  • Bing Ads (Microsoft Corporation)
  • Bing Ads (Microsoft Corporation) Universal Event Tracking
  • Google Ads Remarketing
  • CookiePro als Cookie-Consent-Tool
  • Adobe Fonts (Typekit) als Webfonts
  • Google Web Fonts
  • Google ReCaptcha
  • Google Kundenrezensionen
  • Bing Maps als Online-Kartendienst
  • Google Maps als Online-Kartendienst
  • Shopsync für Shopify
  • Wordfence als Security und Anti-Malware
  • LogRocket bei der Übermittlung von Fehlermeldungen
  • Zoom als Videokonferenz-Tool
  • Microsoft Teams als Videokonferenz-Tool

Und viele weitere Tools.

Was können Sie tun?

  1. Verfallen Sie nicht in Panik. Es gibt für alles eine Lösung.
  2. Wir empfehlen die Aufnahme aller bei Ihnen eingesetzten Tools und Dienste, die personenbezogene Daten in die USA übermitteln.
  3. Lassen Sie unter allen Umständen Ihre Datenschutzerklärung auf Ihrer Internetseite überprüfen. Nach dem Urteil sind diese bei einem Einsatz diverser us-amerikanischer Tools und Dienste nicht mehr aktuell und rechtskonform.

Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung

Sie erreichen unsere Teams von Montag bis Freitag zwischen 8 – 17 Uhr

06831 – 122 411

info@sicon-it.de

EuGH kippt Datentransfers in die USA – Privacy Shield ungültig
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