Kontodurchleuchtung by Schufa

Die Schufa will alles wissen. Das möchte sie erreichen, indem sie die Kontoauszüge durchleuchtet. Das neue Produkt heißt „Schufa CheckNow“ und befindet sich in einer Testphase, 

Die Schufa möchte durch dieses neue Verfahren gebeutelten Menschen ermöglichen doch noch einen Vertrag oder ein Darlehen abschließen zu können. Die Kontodurchleuchtung erfolgt dabei freiwillig und im Auftrag des Kunden.

Wie es scheint ein wohltätiges Programm der Schufa, es den Leuten dennoch zu ermöglichen etwas zu bekommen. 

Was dieses Verfahren überhaupt möglich macht? Die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie, kurz PSD2. Sie soll den Zahlungsverkehr bequemer machen und Wettbewerb fördern. Zweiteres Ziel scheint schon erreicht zu sein. Zudem ist nach dieser Richtlinie der Einblick in das Konto über das Kreditinstitut Dritten möglich. So sollen neue Services und Möglichkeiten geschaffen, die jemanden in dieser Art niemals zuvor zur Verfügung standen.

Das ganz funktioniert laut Angaben der Schufa so: Der Kunde erteilt einen Auftrag. Daraufhin nimmt ein Tochterunternehmen der Schufa, die BaFin-lizensierte finAPI GmbH, Zugriff aus das angegebene Konto und übermittelt die Daten an die Schufa. Dort werden sie analysiert und das Ergebnis rückübermittelt. Das anfragende Unternehmen, welches z. B. einen Vertrag abschließen möchte, erhält somit eine gute Bonität oder eben nicht. Je nachdem was die Analyse so ergeben hat. 

Die Schufa stellt den Vorteil des Verfahren so dar:

„Der Vorteil des SCHUFA CheckNow-Verfahrens: Durch die Analyse von Kontoinformationsdaten können im Rahmen dieser zusätzlichen Bonitätsprüfung nun auch Informationen berücksichtigt werden, die bisher Dritten außerhalb des kontoführenden Institutes für eine Kreditrisiko- und Bonitätsbewertung nicht zur Verfügung standen.“

Weiter beschreibt sie das neue Produkt, wie folgt:

„Unternehmen (wie z.B. Telekommunikationsdienstleister) nehmen bei der Bearbeitung des Vertragswunsches eines Verbrauchers regelmäßig eine Bonitätsprüfung vor. Sollten die im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Informationen für einen Vertragsabschluss nicht ausreichend sein, ermöglicht SCHUFA CheckNow in Zusammenarbeit mit dem BaFin-lizensierten Kontoinformationsdienstleister finAPI eine weitere Bonitätseinschätzung anhand des angegebenen Zahlungskontos. Ist diese erfolgreich, können Unternehmen dem Verbraucher einen Vertrag möglicherweise doch anbieten. „

Und was ist, wenn das Ergebnis nun doch nicht erfolgreich war? Dann hat die Schufa die Daten über die finAPI GmbH erhalten und verarbeitet und einen Ergebnisbericht generiert und Sie dann doch keinen Vertrag erhalten. 

Zusätzlich gibt die Schufa an, wie sie die Daten der Kontodurchleuchteten speichert:

„Für das CheckNow-Verfahren nicht benötigte Daten werden von vornherein aussortiert und gelöscht. Im Übrigen erfolgt eine Verarbeitung nur, um den Dienst zu verbessern. Eine darüber hinausgehende Datenverarbeitung findet nur statt, wenn der Verbraucher – und zwar ausdrücklich und unabhängig von der eigentlichen Dienstleistung – eine gesonderte Einwilligung zur weiteren Verarbeitung der aus seinem Konto ausgelesenen Daten durch die SCHUFA erteilt. Über den Zweck der dort dann erfolgenden Datenverarbeitung wird der Verbraucher im Datenschutzhinweis ausführlich hingewiesen (z.B. Betrugsprävention, etc.).“

Was hierbei „nicht benötigte Daten“ sind bleibt dabei offen. Soll doch mit der Kontodurchleuchtung eine möglicherweise bessere Bonität erreicht werden. Sind dann nicht automatisch alle Daten aussagekräftig? Ist dann die EC-Karten-Zahlung bei REWE und DM weniger nötig als die Rechnung des Stromanbieters? Oder werden nur Beträge über 49,95 € in die Betrachtungen einbezogen? Oder doch vielleicht nur Bestellungen von Elektroartikeln und Möbeln? Und was bedeutet eine Verbesserung des Dienstes? 

Das neue Programm erscheint als wohltätiges Balsam für alle Menschen. Doch ist es nicht nur vielleicht ein Vorwand, um an alle Daten zu kommen? Zudem soll die Schufa das Verfahren, bei der Aufsichtsbehörde für Datenschutz überprüfen lassen, die ihr am wohlgesonnensten gegenüber sei. Was die Schufa jedoch in einer aktuellen Stellungnahme dementiert.

Nach Angaben von Nils Wischmeyer von der Süddeutschen Zeitung sehen die Pläne der Schufa wohl so aus:

„Interne Unterlagen und Auftritte in den vergangenen Monaten lassen vermuten, was die Schufa seit 2018 für Pläne schmiedet. Damals kaufte sie Fin Api. Das Münchener Start-up bringt einen großen Vorteil mit sich: Es hat eine Lizenz der Finanzaufsicht Bafin fürs Lesen von Konten, was aufgrund einer EU-Richtlinie rechtlich möglich ist. Bereits vor dem Zukauf, so zeigt es ein Dokument, spielte man mit dem Gedanken einer kontinuierlichen Kontoeinsicht sowie einer regelmäßigen Übertragung und Speicherung der Daten bei der Schufa zur „Berechnung von Scores bei jeder Anfrage“.

In einer Präsentation von 2019 wird es konkreter. Dort listet die Schufa unter dem Punkt „aktuelle Produktentwicklungsansätze“ einige Vorschläge auf: „Neue Scores, Ergänzung bestehender Scores um zusätzliche Indikatoren, zudem Kontoführungsscores, integrierte Scores, diverse Affinitätsscores“. Was bedeutet, dass die Schufa die Vorlieben der Verbraucher erkennen und bewerten könnte.“

Mitte 2020 fielen schon einmal Auskunfteien negativ auf. Die Aufsichtsbehörde Baden-Württemberg überprüfte aufgrund zahlreicher Beschwerden die Datenerhebung und -auswertung sowie das Berechnungsverfahren für Bonitätsauskünfte von Wirtschaftsauskunfteien. Und dabei stellte sie folgendes fest:

„Hierbei stellten wir fest, dass Bonitätsbeurteilungen nicht immer anhand konkret vorliegender Daten des jeweiligen Unternehmens vorgenommen wurden, sondern gerade nicht vorliegende Informationen dazu führten, dass der empfohlene Kreditrahmen niedrig eingestuft wurde. Das heißt: Hatte die Wirtschaftsauskunftei keine Kenntnis über Unternehmens- oder Finanzzahlen, wurde eine nur eingeschränkt positive Bewertung an anfragende Dritte weitergegeben – eine positive Bewertung („gut“) sei in diesen Fällen angeblich zu riskant, so die Auskunftei im konkreten Fall.“

Weiter führte die Behörde in ihrer Mitteilung aus:

„Das Problem dabei: Dem durch eine Wirtschaftsauskunftei empfohlenen Kreditrahmen folgen Kreditgeber in aller Regel – die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen durch notwendige Investitionen bleibt so jedoch auf der Strecke. Zudem könnten Dritte durch die nur eingeschränkt positive Bewertung den Eindruck gewinnen, die Beurteilung komme durch Zahlungsrückstände des Unternehmens in der Vergangenheit zustande. Der LfDI stellt hierzu klar, dass eine Bewertung der Kreditwürdigkeit nur rechtmäßig ist, wenn diese Bewertung auf einer ausreichenden und zutreffenden Tatsachengrundlage beruht. Ein Scorewert, der hauptsächlich auf Wahrscheinlichkeitswerten basiert, d. h. für dessen Ermittlung die Daten „ähnlicher“ Unternehmen und Personen als Grundlage dienen, da keine Daten zu dem konkreten Unternehmen vorliegen, ist schlicht unzulässig.“

Alle betroffenen Auskunfteien wurde damals gebührenpflichtig verwarnt.

Ob dieser zusätzliche Service der Schufa einem nun hilft einen bessere Bonität zu bekommen, muss jeder für sich entscheiden. Dieses Beispiel zeigt aber wieder einmal, wie wertvoll Daten heutzutage sind. Schützen Sie daher Ihre!

Quellen:

https://www.schufa.de/ueber-uns/presse/pressemitteilungen/stellungnahme-checknow-ii.jsp

https://www.schufa.de/ueber-uns/presse/pressemitteilungen/schufa-checknow-erweitert-moeglichkeiten-bonitaetspruefung-kontodatenanalyse-auftrag-verbrauchers.jsp

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/schufa-superscore-kontoauszug-konto-horror-1.5128963

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wenn-ich-keine-daten-ueber-dich-finde-bist-du-nicht-kreditwuerdig-lfdi-verwarnt-wirtschaftsauskunftei/

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