Online-Versandhändler notebooksbilliger.de erhält Bußgeld über 10,4 Millionen Euros

Die niedersächsische Behörde für den Datenschutz unter der Leitung der Landesbeauftragten Frau Barbara Thiel verhängte gegen den Online-Versandhändler notebooksbilliger. de ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euros.

Hintergrund für diese Entscheidung ist, dass notebooksbilliger.de seine Mitarbeiter über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahre per Video überwacht hat, ohne eine Rechtsgrundlage zu haben. Überwacht wurden Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Läger und Aufenthaltsbereiche.

Laut der Mitteilung des LfD Niedersachen war es das Ziel von notebooksbilliger.de Straftaten zu verhindern und aufzuklären und den Warenfluss im Unternehmen nachzuverfolgen.

Hier treffen die Interessen zweier Seiten aufeinander. Die des Arbeitgebers zur Herstellung von Sicherheit und die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer.

Ob eine Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume zulässig ist, regelt der §4 BDSG. 

Die niedersächsische Behörde stellte fest, dass vor Inbetriebnahme der Videoüberwachung zuerst keine milderen Mittel geprüft wurden. Zudem ist eine Videoüberwachung zur Aufdeckung von Straftaten nur rechtmäßig, „wenn sich ein begründeter Verdacht gegen konkrete Personen richtet. Ist dies der Fall, kann es zulässig sein, diese zeitlich begrenzt mit Kameras zu überwachen. Bei notebooksbilliger.de war die Videoüberwachung aber weder auf einen bestimmten Zeitraum noch auf konkrete Beschäftigte beschränkt. Hinzu kam, dass die Aufzeichnungen in vielen Fällen 60 Tage gespeichert wurden und damit deutlich länger als erforderlich.“ Eine pauschaler Verdacht ist nicht ausreichend eine Videoüberwachung einzuführen.

Die Landesbeauftragte sagt hierzu: „Unternehmen müssen verstehen, dass sie mit einer solch intensiven Videoüberwachung massiv gegen die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstoßen“ und „[…] Die Beschäftigten müssen aber ihre Persönlichkeitsrechte nicht aufgeben, nur weil ihr Arbeitgeber sie unter Generalverdacht stellt.“. Zudem macht sie deutlich: „Videoüberwachung ist ein besonders intensiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, da damit theoretisch das gesamte Verhalten eines Menschen beobachtet und analysiert werden kann. Das kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dazu führen, dass die Betroffenen den Druck empfinden, sich möglichst unauffällig zu benehmen, um nicht wegen abweichender Verhaltensweisen kritisiert oder sanktioniert zu werden.“

Doch nicht nur Mitarbeiter wurden von notebooksbilliger.de videoüberwacht. Auch Kunden waren von der unrechtmäßigen Videoüberwachung betroffen. So wurden Wartebereiche im Verkaufsraum überwacht.

Notebooksbilliger.de hat in der Zwischenzeit seine Videoüberwachung rechtmäßig ausgestattet und der niedersächsischen Behörde nachgewiesen. Das Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig.

Bei der Videoüberwachung gibt es einen engen gesetzlichen Rahmen, der eingehalten werden muss. Sollten Sie bereits eine Videoüberwachung einsetzen oder eine Videoüberwachung in Zukunft planen, sollten Sie sich sowohl über die Möglichkeiten als auch Grenzen der Videoüberwachung informieren. Die SICON GmbH hilft Ihnen.

Die Pressemitteilung des LfD Niedersachsen können Sie hier einsehen.

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