Gegenüberstellung DS-GVO und BDSG (alt)
Seit Mai 2018 ist die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Sie gilt neben dem Bundesdatenschutzgesetz (neu) und den länderspezifischen Datenschutzgesetzen.
Von vielen kläglich bejammert und von genauso vielen als Segen verehrt.
Warum eine neue Regelung?
Erst einmal wäre die Europäische Union nicht die Europäische Union, wenn es keine einheitlichen Regelungen gäbe. So auch die einstige Verordnung (EG) Nr. 2257/94, welche mittlerweile außer Kraft ist. Sie beschrieb, dass in die Europäische Union (EU) eingeführte oder innerhalb der EU produzierte Bananen mindestens 14 cm lang und 27mm dick sein müssen.
Die DS-GVO vereinheitlicht, wie die Daten zu verarbeiten sind. Die Methoden der Erhebung von personenbezogenen Daten durch zunehmende digitale Prozesse und die Gründe dafür haben sich erheblich verändert. Nicht zuletzt auch wegen der aufgekommenen Internetstar jenseits des großen Teiches, die übrigens damit Milliarden von Dollars oder Euros verdienen. Daraus ergab sich die Notwendigkeit einer aktualisierten Regelung der Datenverarbeitung durch Unternehmen. Gesellschaften ändern sich ja bekanntlich mit der Zeit.
Doch so neu ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung gar nicht, wie vielleicht viele denken mögen. Solche Regelungen gab es auch schon vorher in Deutschland. Niedergeschrieben im Bundesdatenschutzgesetz (alt). Vergleicht man DS-GVO und das alte Bundesdatenschutzgesetz so kann man konstatieren, dass mehr als die Hälfte der Inhalte ähnlich sind. Und dies ist kein Zufall. Einer der Grundlagen für die DS-GVO war eben das alte deutsche Bundesdatenschutzgesetz.
Und um dies zu verdeutlichen haben wir Ihnen beispielhaft eine Gegenüberstellung einiger Regelungen aus beiden Gesetzen zusammengestellt. Daran können Sie erkennen, dass die neuen Regeln eigentlich schon viel älter sind als geglaubt.