Neues Gesetz gegen sexuellen Missbrauch

Das Parlament der Europäischen Union erlaubt flächendeckende Scans nach Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Internetprovider dürfen damit Inhalte und auch private Nachrichten nach entsprechenden Dateien durchsuchen. Das EU-Parlament hat einem entsprechenden Gesetzesentwurf am 06.07.2021 zugestimmt und damit Ausnahmen von der Anwendung einiger einschlägiger Bestimmungen (Art. 5 und Art. 6 der Richtlinie 2002/58/EG) der E-Privacy Richtlinie zum Datenschutz bei der elektronischen Kommunikation angenommen.

Die Annahme des Gesetzesentwurfs führt dazu, dass Anbieter Inhalte aufspüren, entfernen und melden dürfen. Auch besonders geschützte Kommunikation (mit Ärzten und Anwälten) ist hiervon nicht ausgenommen.

Der Gesetzesentwurf erlaubt es Anbietern von E-Mail-, Chat-, Dating- und Messenger-Diensten nun solche Kontrollen. Melden ein Suchalgorithmus einen Verdacht, werden die Nutzer in der Regel – trotz hoher Fehlerquoten – automatisiert bei der Polizei angezeigt. Auffällige Korrespondenz leiten die Betreiber dabei weiter. Die Dienstleister müssen die Betroffenen nicht informieren.

Die Kommission arbeitet derweil schon an einem Folgegesetz, welches Dienstleister zur Überwachung verpflichtet. Hier könnten auch Messenger-Dienste wie WhatsApp betroffen sein, obwohl hier momentan noch eine durchgehende Verschlüsselung stattfindet.

Aufgespürt werden soll das entsprechende Material durch technische Verfahren, die Inhalte im Internet wie Bilder, Text oder Verkehrsdaten durchsuchen. Bei Bildern und Videos hilft das sogenannte Hashing. Texte und Verkehrsdaten dagegen können mithilfe von Klassifikatoren und künstlicher Intelligenz untersucht werden, um zu erkennen, ob hier Täter versucht haben, Kontakt mit Kindern aufzunehmen.

Die nun beschlossene Ausnahme gilt übergangsweise für drei Jahre.

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